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Information zu den Öffnungsmodalitäten der CNS Zweigstellen

Seit Montag dem 21. September 2020, sind alle Zweigstellen der Gesundheitskasse wieder geöffnet, jedoch weiter nur nach Terminvereinbarung. Die Öffnungszeiten und wie man einen Termin vereinbart finden Sie hier:

https://cns.public.lu/de/actualites/2020/ouverture-agences-sept.html

Die folgenden Zweigstellen sind wöchentlich jeweils an zwei Tagen geöffnet:

  • Zweigstelle Bettemburg: Montags und Mittwochs
  • Zweigstelle Diekirch: Montags und Freitags
  • Zweigstelle Echternach: Dienstags und Donnerstags
  • Zweigstelle Grevenmacher: Montags und Freitags
  • Zweigstelle Marnach: Mittwochs und Freitags
  • Zweigstelle Redange: Dienstags und Donnerstags
  • Zweigstelle Rumelange: Dienstags und Donnerstags

Urlaub aus familiären Gründen im Falle der Quarantäne oder Isolation eines Kindes

Demander un congé pour raisons familiales en cas de mise en quarantaine ou d'isolement d'un enfant

Le Minstère de la Sécurité Social a annoncé hier un changement pour les parents qui se voient confrontés avec un enfant mis en quarantaine ou isolement à cause de la pandemie actuelle.

Vous pouvez lire ci-après le communiqué publié par le ministère de la Sécurité sociale :

Neuer Text in Leichter Sprache: „Hilfe von der Pflege-Versicherung anfragen“

Guichet.lu bietet den Text über die Leistungen der Pflegeversicherung ab sofort auch in Leichter Sprache an.

Die Leichte Sprache besteht aus kurzen Sätzen, einfachen Wörtern, Erklärungen und Bildern.

Ziel ist es, das Verständnis der informativen Texte und administrativen Vorgänge zu erleichtern. Guichet.lu begleitet den Internetnutzer Schritt für Schritt damit er in den Genuss der Leistungen der Pflegeversicherung kommen kann.

Diese Informationsseite in Leichter Sprache ist derzeit auf Deutsch verfügbar.

Das Team von Guichet.lu hat die Texte in Leichter Sprache zusammen mit Klaro, dem Zentrum für Leichte Sprache, erarbeitet. Klaro ist ein Dienst der Vereinigung für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung (Association pour personnes en situation de handicap - APEMH).

Hier gelangen Sie zur Informationsseite über die Leistungen der Pflegeversicherung in Leichter Sprache auf Guichet.lu.

COVID-19-Test vor oder nach einer Auslandsreise oder einem touristischen Auslandsaufenthalt

Im aktuellen Kontext der COVID-19-Pandemie können einige Länder für die Einreise in ihr Hoheitsgebiet die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangen.

Um dieser Forderung gerecht zu werden, bietet der Luxemburger Staat während der Sommerferien einen kostenlosen Test pro Person vor einer Auslandsreise oder einem touristischen Auslandsaufenthalt an.

Ab dem 14. August 2020 kann dieser kostenlose Test auch bei der Rückkehr nach Luxemburg von einer Auslandsreise oder einem touristischen Auslandsaufenthalt durchgeführt werden.

In beiden Fällen ermöglicht das System in einer ersten Phase lediglich Terminvereinbarungen für Hin- und Rückreisen im August und bis zum 15. September 2020.

Dieses Verfahren ersetzt das Verfahren, bei dem ein Code beantragt werden musste, um einen Termin vor einer Auslandsreise vereinbaren zu können. Sämtliche Codes für eine Terminvereinbarung vor einer Auslandsreise, die vor Mitte August verschickt wurden, bleiben jedoch während des gesamten Monats August 2020 gültig.

Dokument fir den DSP zouzemachen

Seit Ufank vum Joer kritt lues a lues jidder Bierger zu Letzebuerg een DSP opgemach.

D'Patiente Vertriedung hat emmer gefuerdert, dass een sech misst selwer mellen fir een DSP opzemachen. Leider ass et zreckbehalen gin, dass een automatesch een opgemach kritt an en sech muss mellen fir en zouzemachen.

Leider ass beim Breif fir een iwwert d'Ouverture vun sengem DSP ze informeieren d'Dokument fir en zouzemachen net derbäi, och um Site vun der E-Santé ass et an verschiddenen Sproochversiounen schweier ze fannen, dofir kennt dir et och bei eis um Site erooflueden.

Wann Dir froen zum Prozess hudd, kennt Dir eis gären kontakteiren.

Gültigkeitsdauer von Verschreibungen

Die Patiente Vertriedung hatte bei dem Ministerium für Soziale Sicherheit und bei der Gesundheitskasse angefragt ob es möglich wäre die Gültigkeitsdauer von Verschreibungen zu verlängern, da es in den schwierigen Zeiten einer Pandemie durch den Covid-19 leider zu Situationen kommt, in der Patienten die Gültigkeitsdauer einer Verschreibung überschreiten, dies, weil sie entweder Risikopatienten sind und dadurch eine gewisse Soziale Distanz einhalten müssen, oder aber weil viele Dienste nicht angeboten werden.

Den Patienten steht also in dem einen Fall nur die Möglichkeit offen, sich einer Infektionsgefahr auszusetzen, oder im anderen Fall zu warten bis die Pandemie beendet ist, und dann den Prozess, wenn das überhaupt möglich ist von neuem zu beginnen.

Die Patiente Vertriedung asbl hätte es also begrüsst wenn die Gültigkeitsdauer von Verschreibungen so verlängert wird, dass ihre Gültigkeitsdauer ab Ende der Ausgangsbeschränkungen erst anfängt, oder die Gültigkeitsdauer um den Zeitraum der Ausgangsbeschränkungen verlängert wird.

Leider haben wir hierzu eine Negative Antwort bekommen von der Gesundheitskasse :