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eConsult - Die Telekommunikationsplattform im aktuellen Kontext der Coronavirus-Pandemie

eConsult ist seit Donnerstag dem 26. März 2020 operationnel.

Sie können diese neue Platform welche von der Agence eSanté betrieben wird auf folgender Webseite erreichen https://econsult.esante.lu/de/

Nachstehend finden Sie ein Video welches Ihnen den Verlauf erklärt wie die Telekonsultation funktioniert.

Neue Leistungen für die Telekonsultation im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie

Um den jüngsten Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus "COVID-19", insbesondere im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Rechnung zu tragen, wird ein neues Nomenklaturgesetz für Ärzte für die Telekonsultation eingeführt, das auch die Erstellung von ärztlichen Verschreibungen oder Arbeitsunfähigkeitserklärungen vorsieht.

Für die Tätigkeit in einer Arztpraxis, mit Ausnahme von Zahnarztpraxen, werden die Ärzte ermutigt, Telekonsultationsmodalitäten (Telefon, Videoanrufanwendungen usw.) zu nutzen um die Übertragung des Virus in Anwendung der Empfehlungen der Gesundheitsdirektion zu begrenzen. Bei wenig gravierenden Anliegen von bereits bekannten Patienten wird es im Rahmen der Telekonsultations möglich sein, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen oder eine ärztliche Verschreibung zu versenden.

Demande d'extension congé pour raisons familiales pour aidants informels

Auszug aus dem Brief :

In Bezug auf die Einführung des Zertifikats für Sonderurlaub aus familiären Gründen, wurde der Patiente Vertriedung asbl  von einigen Patienten herangetragen, dass es im Bereich der Pflegeversicherung und hier insbesondere in Bezug auf die Pflegeperson (aidant informel) keine Regelung im Hinblick auf die Beanspruchung des Sonderurlaubs aus familiären Gründen gibt.

Ähnlich verhält es sich auch im Bereich der behinderten Personen. So haben viele Eltern, welche bis dato auf eine Tagesstätte zurückgreifen konnten, bei «Kindern» welche das 13. Lebensjahr überschritten haben, nicht die Möglichkeit auf den Sonderurlaub aus familiären Gründen zurückzugreifen. Gerade jedoch behinderte Kinder verlangen eine intensive und massgeschneiderte Betreuung.

Wir wären Ihnen aus diesem Grund verbunden, wenn Sie in diesen beiden Bereichen schnellstmöglich eine offizielle Bestimmung erlassen könnten, dass sowohl die Pflegeperson (aidant informel) als auch Eltern behinderter Kinder, welche älter als 13 Jahre sind, auf die Möglichkeit des Sonderurlaubes aus familiären Gründen zurückgreifen könnten.

Test Coronavirus SARS-CoV-2

Laboratoires Réunis bietet ab sofort in JUNGLINSTER den Coronavirus-Test an (COVID-19). Die Proben werden vor dem Labor auf einem reservierten Parkplatz mit der Bezeichnung "COVID-19" (DRIVE-IN) entnommen.

DER TEST WIRD NUR MIT ÄRZTLICHER VERORDNUNG DURCHGEFÜHRT!

Wenn Sie glauben dem Coronavirus ausgesetzt gewesen zu sein, wenn Sie Symptome wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden haben, ist es wichtig, einen Arzt ANZURUFEN. Ihr Arzt wird Ihnen die weitere Vorgehensweise erklären.

Mit Ihrer ärztlichen Verschreibung können Sie den DRIVE-IN im Blutentnahmezentrum in Junglinster (Hauptsitz)  sowie in Bascharage und Marnach aufsuchen.

Für weitere Informationen:

https://www.labo.lu/fr/coronavirus-2019-ncov-info

Urlaub aus familiären Gründen, Einberufungen des kontrollärztlichen Diensts der sozialen Sicherheit (CMSS), S2 oder Genehmigungen im Rahmen der Richtlinie 2011/24

Einberufungen des CMSS

Die schon verschickte Einberufungen des CMSS wurden annulliert bis zum 31. März. Eine schriftliche Bestätigung wird zeitnah an die Versicherten versendet.

Auβergewöhnlicher Urlaub aus familiären Gründen

Im Rahmen der Maβnahmen der Regierung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus wurde ein spezielles Formular für die Eltern, die sich selbst um die Betreuung ihrer unter 13-jährigen Kinder kümmern müssen, ausgearbeitet.

S2 oder Genehmigung im Rahmen der Richtlinie 2011/24

Versicherte, die eine geplante Behandlung im Ausland haben, die verschoben werden muss, werden gebeten, uns den neuen Termin per E-Mail an tae.cns@secu.lu mitzuteilen. Wir werden Ihnen dann eine neue Kostenübernahmebestätigung per Post zusenden.

COVID-19 – Urlaub aus familiären Gründen

Dieser Urlaub kann nach der Verhängung von Quarantäne für ein Kind genommen werden, die vom Arzt der Gesundheitsbehörde beschlossen wurde, um die Ausbreitung einer Epidemie zu begrenzen.

Der Begriff „Quarantäne“ ist im weitesten Sinne zu verstehen, d. h., die von der Regierung beschlossene Schließung von Schulen, Kinderkrippen und Maisons-relais – um die Ausbreitung einer Epidemie zu begrenzen und dafür zu sorgen, dass die Kinder zu Hause bleiben – ist einer der Gründe für den Erhalt von Urlaub aus familiären Gründen.