Verlängerung der Telekonsultationen
20.10.2022
Die Gesundheitsdirektion hat soeben eine neue Verordnung veröffentlicht mit Gültigkeit ab dem 15.10.2022.
Die CNS verfügt somit über die gesetzliche Grundlage, um ab diesem Datum die Kosten für Telekonsultationen erstatten zu können.
Die
CNS weist darauf hin, dass die Gesundheitsdirektion Empfehlungen bezüglich dieser Maßnahme ausgesprochen hat, die besagen, dass es sich um eine medizinische Maßnahme handelt, die denselben Qualitätsanforderungen genügen muss wie die medizinische Praxis in Anwesenheit, mit Ausnahme der körperlichen Untersuchung, und dass der Patient dem telekonsultierenden Gesundheitsdienstleister bekannt sein muss, weil in den letzten 12 Monaten vor der Telekonsultation eine physische Konsultation stattgefunden hat.
Daraus folgt, dass :
Quelle : CNS update N° 52 - Oktober 2022