Auszug aus dem Brief :
In Bezug auf die Einführung des Zertifikats für Sonderurlaub aus familiären Gründen, wurde der Patiente Vertriedung asbl von einigen Patienten herangetragen, dass es im Bereich der Pflegeversicherung und hier insbesondere in Bezug auf die Pflegeperson (aidant informel) keine Regelung im Hinblick auf die Beanspruchung des Sonderurlaubs aus familiären Gründen gibt.
Ähnlich verhält es sich auch im Bereich der behinderten Personen. So haben viele Eltern, welche bis dato auf eine Tagesstätte zurückgreifen konnten, bei «Kindern» welche das 13. Lebensjahr überschritten haben, nicht die Möglichkeit auf den Sonderurlaub aus familiären Gründen zurückzugreifen. Gerade jedoch behinderte Kinder verlangen eine intensive und massgeschneiderte Betreuung.
Wir wären Ihnen aus diesem Grund verbunden, wenn Sie in diesen beiden Bereichen schnellstmöglich eine offizielle Bestimmung erlassen könnten, dass sowohl die Pflegeperson (aidant informel) als auch Eltern behinderter Kinder, welche älter als 13 Jahre sind, auf die Möglichkeit des Sonderurlaubes aus familiären Gründen zurückgreifen könnten.