Demande d'extension congé pour raisons familiales pour aidants informels

25.03.2020

Auszug aus dem Brief :

In Bezug auf die Einführung des Zertifikats für Sonderurlaub aus familiären Gründen, wurde der Patiente Vertriedung asbl  von einigen Patienten herangetragen, dass es im Bereich der Pflegeversicherung und hier insbesondere in Bezug auf die Pflegeperson (aidant informel) keine Regelung im Hinblick auf die Beanspruchung des Sonderurlaubs aus familiären Gründen gibt.

Ähnlich verhält es sich auch im Bereich der behinderten Personen. So haben viele Eltern, welche bis dato auf eine Tagesstätte zurückgreifen konnten, bei «Kindern» welche das 13. Lebensjahr überschritten haben, nicht die Möglichkeit auf den Sonderurlaub aus familiären Gründen zurückzugreifen. Gerade jedoch behinderte Kinder verlangen eine intensive und massgeschneiderte Betreuung.

Wir wären Ihnen aus diesem Grund verbunden, wenn Sie in diesen beiden Bereichen schnellstmöglich eine offizielle Bestimmung erlassen könnten, dass sowohl die Pflegeperson (aidant informel) als auch Eltern behinderter Kinder, welche älter als 13 Jahre sind, auf die Möglichkeit des Sonderurlaubes aus familiären Gründen zurückgreifen könnten.



Betrifft : "Certificat de congé pour raisons familiales dans le cadre de la limitation de la propagation d'une épidémie (COVID-19)"

 

 

Sehr geehrte Frau Minister, sehr geehrter Herr Minister,

die Patiente Vertriedung asbl erlaubt es sich an Sie heranzutreten, dies in Zusammenhang mit der Einführung des Zertifikats für Sonderurlaub aus familiären Gründen im Rahmen der aktuellen Situation des COVID19.

Als erstes möchte die Patiente Vertriedung asbl Ihnen für die schnelle Einführung dieser Massnahme danken!

In Bezug auf diese Massnahme, wurde der Patiente Vertriedung asbl jedoch von einigen Patienten herangetragen, dass es im Bereich der Pflegeversicherung und hier insbesondere in Bezug auf die Pflegeperson (aidant informel) keine Regelung im Hinblick auf die Beanspruchung des Sonderurlaubs aus familiären Gründen gibt.

Die Situation stellt sich zurzeit so dar, dass die Pflegedienste ihre Leistungen eingeschränkt haben und nur noch Patienten zu Hause betreuen, welche keine Pflegeperson (aidant informel) an ihrer Seite haben. Demzufolge ist ein Grossteil der Pflegepersonen dazu gezwungen, ihre pflegebedürftigen Verwandten zu 100% zu versorgen, Versorgung, welche nur dann gewährleistet werden kann, wenn die Pflegeperson (aidant informel) zu Hause bleiben kann.

Da jedoch bis dato von der Regierung keine Regelung für solche Fälle vorgesehen wurde, sind diese Pflegepersonen (aidant informel) gezwungen, regulären Urlaub zu nehmen, um sich ganz der Pflege ihrer Familienmitglieder widmen zu können.

Ähnlich verhält es sich auch im Bereich der behinderten Personen. So haben viele Eltern, welche bis dato auf eine Tagesstätte zurückgreifen konnten, bei «Kindern» welche das 13. Lebensjahr überschritten haben, nicht die Möglichkeit auf den Sonderurlaub aus familiären Gründen zurückzugreifen. Gerade jedoch behinderte Kinder verlangen eine intensive und massgeschneiderte Betreuung.

So sind die Eltern gezwungen auf ihren regulären Urlaub zurückzugreifen, um ihre Kinder adäquat betreuen zu können.

Dies aus dem Grund, dass es in vielen Fällen nicht möglich ist auf ungeschulte Aussenstehende zurückzugreifen, da es nicht einfach ist, Kindern mit einer bestimmten Behinderung, ohne eine fundamentale Ausbildung in der Betreuung gerecht zu werden.

Wir wären Ihnen aus diesem Grund verbunden, wenn Sie in diesen beiden Bereichen schnellstmöglich eine offizielle Bestimmung erlassen könnten, dass sowohl die Pflegeperson (aidant informel) als auch Eltern behinderter Kinder, welche älter als 13 Jahre sind, auf die Möglichkeit des Sonderurlaubes aus familiären Gründen zurückgreifen könnten.

Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen dankend, verbleiben wir, mit freundlichen Grüssen,