Hoffnungsschimmer für Lipödem-Patientinnen

31.07.2018

Während einer öffentlichen Anhörung vom 26. Juni 2018 einer Lipödem-Patientin gegen eine Versicherungsgesellschaft, wurde ein Präzedenzfall geschaffen, indem entschieden wurde, dass die Versicherungsgesellschaft der Patientin die Kosten für ihre beiden Operationen rückerstatten muss. Die Versicherungsgesellschaft wollte ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, mit der Argumentation, dass es sich beim Lipödem nicht um eine anerkannte Krankheit handeln würde und die Eingriffe rein ästhetischer Natur seien.

Das Gericht erklärte diese Argumentation als ohne Bestand, da das Lipödem als Krankheit anerkannt wurde und die Operationen medizinisch indiziert gewesen sind.

Damit hat sich der Weg für viele weitere Patientinnen geebnet eine entsprechende Kostenbeteiligung seitens ihrer Versicherung zu erhalten.


Während einer öffentlichen Anhörung vom 26. Juni 2018 einer Lipödem-Patientin gegen eine Versicherungsgesellschaft, wurde ein Präzedenzfall geschaffen, indem entschieden wurde, dass die Versicherungsgesellschaft der Patientin die Kosten für ihre beiden Operationen rückerstatten muss. Die Versicherungsgesellschaft wollte ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, mit der Argumentation, dass es sich beim Lipödem nicht um eine anerkannte Krankheit handeln würde und die Eingriffe rein ästhetischer Natur seien.

Das Gericht erklärte diese Argumentation als ohne Bestand, da das Lipödem als Krankheit anerkannt wurde und die Operationen medizinisch indiziert gewesen sind.

Damit hat sich der Weg für viele weitere Patientinnen geebnet eine entsprechende Kostenbeteiligung seitens ihrer Versicherung zu erhalten